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Fahrzeuge/Sonstiges

Bosch-Bremsassistent

EU macht Bremsassistent zur Pflicht

Seit dem 24.November 2009 müssen in der EU alle neuen Pkw- und leichten Nutzfahrzeugtypen serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Vom 24. Februar 2011 an gilt die Regelung für ALLE Neufahrzeuge. Die Vorschriften sind Teil einer neuen EU-Verordnung, die den Schutz für Fußgänger im Straßenverkehr verbessern soll. Der Bremsassistent unterstützt bei Notbremsungen: Tritt der Fahrer ruckartig auf die Bremse, schließt das System auf eine Notsituation. Es erhöht den Bremsdruck und damit die Verzögerung. So wird der Bremsweg verkürzt und eine Kollision möglicherweise verhindert. Bei einer durchgängigen Ausstattung mit Bremsassistenzsystemen lassen sich nach Untersuchungen der EU in Europa jährlich bis zu 1.100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern vermeiden.

Schon heute arbeitet die Industrie an vorausschauenden Systemen, die mit zusätzlichen Radar- und (teilweise) Videosensoren den Verkehr vor dem Fahrzeug erfassen. „Künftige Notbremssysteme interpretieren die Verkehrssituation und bieten dem Fahrer eine intelligente Bremsunterstützung“, sagt Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control. „Entsprechende Systeme werden in den kommenden Jahren in immer mehr Fahrzeugmodellen angeboten. 2010 geht ein solches System von Bosch bei Audi erstmals in Serie.“

Bremsassistenzsysteme reduzieren die Verletzungsgefahr für Fußgänger und helfen auch bei der Vermeidung von Auffahrunfällen. Bosch-Auswertungen der GIDAS-Unfalldatenbank (German In-Depth Accident Study) zeigen, dass bei Auffahrunfällen mit Personenschaden in Deutschland gut ein Drittel der Fahrer vor der Kollision gar nicht bremst, die Hälfte der Fahrer nutzt nicht die volle Bremsleistung. Das vorausschauende Notbremssystem von Bosch unterstützt in drei Stufen. Mit der Kollisionswarnung erkennt das System ein potenzielles Hindernis und warnt den Fahrer – erst akustisch oder optisch, dann durch einen kurzen Bremsruck. Reagiert der Fahrer nun und bremst selbst, erhöht das System mit dem vorausschauenden Notbremsassistenten den Bremsdruck entsprechend, damit das Fahrzeug nicht auf das Hindernis prallt. Reagiert der Fahrer gar nicht und ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bremst das System kurz vor dem Aufprall mit maximaler Verzögerung selbst ab. Eine Bosch-Analyse der GIDAS-Daten zeigt, dass mit einem vorausschauenden Notbremssystem nahezu drei von vier Auffahrunfällen mit Personenschaden vermieden werden könnten.

Mit der EU-Verordnung zum verbesserten „Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ werden neben der Verpflichtung des Bremsassistenten auch strengere Vorschriften zur Genehmigung zusätzlicher Stoßfänger und Frontschutzsysteme gültig. Dies soll die Verletzungsgefahr von Fußgängern oder Radfahrern bei Unfällen mindern. Die Verkehrssicherheit erhöhen soll auch eine weitere, im August 2009 in Kraft getretene, Verordnung. Sie schreibt unter anderem für alle Fahrzeuge schrittweise bis November 2014 den verpflichtenden Einsatz des Elektronischen Stabilitäts-Programms (ESP) vor. Nutzfahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab November 2015 auch mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet sein.

Quelle: Gerhard Prien